Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Revision von Lageranlagen und deren Anpassung an die geltenden Vorschriften

1.       Grundlagen

Für die Ausführung der Arbeiten sind insbesondere massgebend:

  • das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
  • (Gewässerschutzgesetz, GSchG) und der dazugehörigen Gewässerschutzverordnung, (GSchV).
  • die anerkannten Regeln der Technik des Berufsverbandes CITEC Suisse
  • die Arbeitsabläufe und Ausrüstungsliste des Berufsverbandes CITEC Suisse
  • kantonale Weisungen

 

2.       Termin für die Ausführung der Arbeiten

Sofern nicht schon ein bestimmter Termin bei der Auftragserteilung vereinbart wird, erfolgt die Revision im Laufe des betreffenden Kalenderjahres, nach vorheriger Absprache. Die Verantwortung für die Absprache des Revisionstermins liegt beim Auftraggeber.

 

3.       Revision

Die Ausführung der Revision erfolgt gemäss den Regeln der Technik des Tankrevisionsgewerbes. (Können im Internet eingesehen werden: http://www.citec-suisse.ch)

 

4.       Anpassung an die geltenden Vorschriften

a) Allgemeine Schutzmassnahmen: Falls die Anlage den gellenden Vorschriften nicht entspricht, werden die notwendigen Anpassungen anlässlich der Revision vorgenommen (z.B. Abfüllsicherungssonde, Messstab, Isolation 1, Reparatur von Rissen im Schutz-bauwerk).

b) Spezielle Schutzmassnahmen: In gewissen Fällen sind spezielle Schutzmassnahmen notwendig. Falls sich dies als nötig erweist, nimmt die Tankrevisionsfirma mit dem Auftraggeber Verbindung auf.

 

5.       Funktionskontrolle

Nach durchgeführter Tankrevision wird die Anlage probeweise in Betrieb gesetzt, sofern Lagermedium vorhanden ist. Sollten sich trotzdem Betriebsstörungen einstellen, so ist die Revisionsfirma sofort zu benachrichtigen. Diese kommt für Rechnung Dritter, welche ohne ihre vorherige Zustimmung zugezogen worden sind, nicht auf.

 

6.       Preis

a) Der festgesetzte Richtpreis für die Revision gilt für das gesamte Arbeitsprogramm gemäss den Regeln der Technik und den Arbeitsabläufen für Revisionsarbeiten an Lageranlagen des Berufsverbandes CITEC Suisse.

b) Folgende Tanks werden in Regie gereinigt: Mittelöltanks, Schweröltanks, Betontanks und Tanks, welche ausser Betrieb gesetzt werden. Ferner Anlagen, bei welchen über 10 Jahren keine Innenrevision mehr ausgeführt wurde.

c) Die nachfolgenden Arbeiten sind nicht in den Preisen inbegriffen und werden im Bedarfsfall in Regie nach Aufwand verrechnet:

Nicht inbegriffen bei Tankrevision und Sanierungen:

  • Erschwerte Zugänglichkeit zur Anlage
  • Erschwertes Öffnen des Tanks
  • Leitungsänderung, Fitting und Schrauben
  • Dichtheitsprüfung von erdverlegten Produkte- und Einfüllleitungen
  • Mehraufwand für Anlagen welche mit Vollvakuumgerät ausgerüstet sind
  • Tankdruckproben
  • Reparaturen an defekten Tanks
  • Abtransport und Entsorgung der Lagergutrückstände
  • Ersetzen von Mannlochdichtungen
  • Spülen der Ölleitungen
  • Filtrieren des Lagermediums
  • Überführung und Transport von Restölbeständen
  • Maurer-, Gärtner- und Elektrikerarbeiten
  • Montage und Demontage eines bei ausser Betrieb gesetzten Tanks notwendigen Heizungsprovisoriums sowie die entsprechende Tankmiete
  • Polizeilich notwendige Absperrungen und Gebühren
  • Durch die Revisionsfirma unverschuldete Wartezeit und Arbeitsunterbrüche
  • Alle sonstigen, unter Buchstabe a) nicht erwähnten Arbeiten und Materialien
  • Allfällige erhobene Gebühren

 

Nicht inbegriffen bei Tankrevision und Sanierungen:

  • Die Innenreinigung des Behälters
  • Die Reinigung von verschmutzten Tankräumen, sowie das Ausräumen von Gegenständen
  • Reparaturen und Anpassungen etc.
  • Erschwerte Zugänglichkeit zur Anlage
  • Dichtheitsprüfung von erdverlegten, nicht überwachten Produkteleitungen und Leckerkennungsrohren sowie Einfüllleitungen
  • Allfällige erhobene Rapportbewirtschaftungs- Gebühren

 

d) Arbeiten zur Anpassung der Anlage an die geltenden Vorschriften werden nach Aufwand und den gültigen CITEC-Suisse-Tarifen in Rechnung erstellt. Die im Internet aufgeführten Preise verstehen sich rein netto. Es können keine Rabatte oder andere Abzüge geltend gemacht werden.

 

7.       Zahlungskonditionen

Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

 

8.       Garantie

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

9.       Gerichtstand

Gerichtstand ist der Geschäftssitz der Revisionsfirma